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Angelschein | Angelerlaubnis

Wozu braucht man einen Angelschein?

Wozu braucht man einen Angelschein?
Angeln | Angelschein | Angelerlaubnis (Quelle: ©Kadmy - Fotolia.com)

Immer mehr Menschen interessieren sich für das Angeln.
Dabei gestalten sich die rechtlichen Grundlagen als sehr komplex.
An welcher Stelle wird ein Angelschein benötigt?
Wie kann dieser erworben werden?
Reicht dieser aus um an allen Gewässern angeln zu dürfen?
In diesem Ratgeberteil informieren wir Sie rund um den Angelschein.


Angelschein - Warum?


Der Angelschein ist die Grundvoraussetzung, um Angeln zu dürfen.
Er stellt die behördliche Genehmigung für das Fischen dar.

In Deutschland ist diese Anglererlaubnis Pflicht. Es gibt keine sogenannten "freien Gewässer" an denen ohne Angelschein geangelt werden kann.
Wer "schwarz angelt", also ohne Angelschein fischt, muss bei einer Kontrolle mit hohen Geldstrafen bis zu 20.000 Euro rechnen.


Die Angelerlaubnis ist beim Angeln immer mit sich zu tragen. Aber auch wenn nur eine Angel mit sich geführt oder mit der Hand ausgerichtet wird, kann der Angelschein eingefordert werden. Der Angelschein ist nicht übertragbar. Ein Angelschein befähigt seinen Träger nicht dazu andere beim Angeln zu beaufsichtigen.

Dem Angler wird hohe Auseinandersetzung mit der Thematik abverlangt.
Der Angelschein gewährleistet, dass sein Träger Grundwissen über Fische, korrekte Tötungsverfahren und Artenschutz besitzt.
Vom Aufwand her ist der Erwerb eines Angelscheins fast mit einer Führerscheinprüfung zu vergleichen.
Diese strenge Bürokratie hinter dem Angelsport gilt dem Umweltschutz und der Erhaltung der Fischbestände.




Angler | Angelschein | Angelerlaubnis (Quelle: © Kzenon -Fotolia.com)


Um tatsächlich Angeln zu dürfen, benötigt man allerdings zusätzlich zum Angelschein einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Dieser kann bei der zuständigen Fischereibehörde des Landkreises erworben werden.
Der Fischereierlaubnisschein kann auf Tages- oder Jahresbasis ausgestellt werden.
Beide Dokumenten können bei einer Kontrolle angefordert werden und sind zum legalen Angeln notwendig.


Voraussetzungen für den Angelschein


Um einen Angelschein beantragen zu können, muss der Antragsteller zuvor eine Fischereiprüfung ablegen und bestehen.
Diese besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst meist 60 Fragen über Gewässerkunde, Gerätekenntnis, Fische im Allgemeinen und rechtliche Grundlagen des Angelns.
Bevor die Prüfung angetreten werden kann, muss einem Lehrgang beigesessen werden. Dieser umfasst in der Regel 30 Unterrichtseinheiten mit Präsenzpflicht.

Die Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und werden immer weiter ausgebaut.
Die Prüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren angetreten werden.
Wenn die Prüfung bestanden ist, kann der Angelschein beantragt werden.
Dafür fallen neben den Kosten für Lehrgang und Prüfung nochmals Gebühren an.
Zusätzlich zu dieser Gebühr wird meist eine Abgabe an die Fischerei verlangt.
Diese Abgabe ist am Alter des Antragssteller ausgerichtet. Jüngere Angler zahlen dabei meist höhere Beträge.

Ein Angelschein kann auf Lebenszeit ausgestellt werden, aber auf eine Zeitspanne von 5 Jahren beschränkt werden.
Bei Verstößen kann der Angelschein allerdings auch wieder entzogen werden. Die Richtlinien variieren dabei je nach Bundesland.


           


Spezielle Angelscheine


In manchen Bundesländern werden besondere Formen der Angelerlaubnis angeboten.
In Sachsen-Anhalt zum Beispiel ist es möglich eine Friedfischereiprüfung abzulegen und einen dementsprechenden Angelschein zu erwerben. Dabei ist nur eine mündliche Prüfung nötig, allerdings ist der Angler nur zum Fischen von Friedfischen befähigt.
Außerdem gibt es Angelscheine für Kinder. Die Prüfungen dafür kann ab dem Alter von sieben oder acht Jahren abgelegt werden. Die Prüfungen sind in ihren Inhalten an Kinder angepasst.

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